Kosten

1. Übernahme der Kosten durch eine Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden bestimmte Leistungen als Kassenleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dazu muss eine Indikation vorliegen, die in den Psychotherapie-Richtlinien (PTR) aufgeführt ist und in den ersten probatorischen Sitzungen geprüft wird. Der Patient muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung sein und die Chipkarte zum Erstgespräch mitbringen. Eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das Erstgespräch ist nicht erforderlich.

2. Erstattung durch die Private Krankenversicherung oder andere Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaften)

Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag ist die Psychotherapie durch private Krankenversicherungen erstattungsfähig. Hier sollten Sie vorher mit Ihrer Krankenversicherung oder Ihrem Kostenträger zu Ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen Rücksprache halten.

 

3. Privatzahlung / Selbstzahler

Die private Abrechnung ist jederzeit möglich.